NeuroCheck Vulnerability Disclosure Policy
NeuroCheck nimmt die Sicherheit seiner Produkte ernst und begrüßt die verantwortungsvolle Meldung potenzieller Produktschwachstellen. Diese Vulnerability Disclosure Policy (VDP) beschreibt, wie Sicherheitsforscher, Kunden und weitere Hinweisgeber vermutete oder bestätigte Produktschwachstellen an NeuroCheck melden können. Im Folgenden bezeichnet der Begriff Produktschwachstelle Sicherheitslücken oder sonstige sicherheitsrelevante Fehler in unseren Produkten.
Sollten Sie eine Sicherheitslücke in einem unserer Produkte vermuten oder entdecken, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren. Wir prüfen alle eingehenden Meldungen zeitnah. Für berechtigte Meldungen ergreifen wir geeignete Abhilfemaßnahmen.
Meldung von Produktschwachstellen
Bitte verwenden Sie für die Meldung von Produktschwachstellen ausschließlich diese E-Mail-Adresse: Security@NeuroCheck.com. Sie dient als Single Point of Contact (SPoC) für die Meldung von Produktschwachstellen an NeuroCheck. Dadurch tragen Sie dazu bei, dass Ihre Meldung unmittelbar das zuständige PSIRT erreicht und so schnell wie möglich bearbeitet werden kann.
Angaben zur Schwachstellenmeldung
Beschreiben Sie die Produktschwachstelle möglichst nachvollziehbar und mit ausreichend technischen Details, damit wir diese bewerten können. Jede Meldung muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Betroffenes Produkt und Version
- Lizenznummer oder Seriennummer (sofern bekannt)
- Beschreibung der Produktschwachstelle
- Schritte zur Reproduktion
- Auswirkungen und/oder Risiko
- Kontaktinformationen für Rückfragen
Optionale, aber sehr hilfreiche Angaben können sein:
- Proof of Concept
- Logs / Screenshots
- CVSS-Einschätzung
- Workarounds
Bearbeitung von Schwachstellenmeldungen
Nach Eingang einer Schwachstellenmeldung gehen wir wie folgt vor:
- Wir bestätigen den Eingang jeder Meldung ohne unangemessene Verzögerung.
- Wir prüfen und bewerten jede gemeldete Produktschwachstelle sorgfältig.
- Wir halten den Hinweisgeber während der Bearbeitung in angemessenem Umfang über den Fortschritt informiert.
- Wir behandeln sämtliche Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Bearbeitung der gemeldeten Produktschwachstelle.
- Wir koordinieren die Offenlegung bestätigter Produktschwachstellen nach den Grundsätzen der koordinierten Offenlegung (Coordinated Vulnerability Disclosure, CVD).
- Wir behalten uns vor, Art und Umfang geeigneter Abhilfemaßnahmen nach eigenem Ermessen festzulegen.
- Wir ergreifen keine rechtlichen Schritte gegen gutgläubige Melder, die verantwortungsvoll und im Einklang mit dieser Richtlinie melden.
Koordinierte Offenlegung
Bitte veröffentlichen Sie keine Informationen über eine gemeldete Produktschwachstelle, bevor NeuroCheck Gelegenheit hatte, diese zu bewerten und angemessene Abhilfemaßnahmen bereitzustellen. NeuroCheck strebt gemeinsam mit dem Hinweisgeber die koordinierte Offenlegung bestätigter Produktschwachstellen nach den Grundsätzen der CVD an.
Hinweise für Hinweisgeber
Bitte führen Sie ausschließlich Untersuchungen durch, die keine Beeinträchtigung unserer Systeme oder der Systeme unserer Kunden verursachen. Insbesondere sind Denial-of-Service-Angriffe (DoS-Angriffe) oder andere Maßnahmen, die die Verfügbarkeit von Diensten beeinträchtigen, der Zugriff auf personenbezogene Daten sowie jede Handlung, die gegen geltendes Recht verstößt, zu unterlassen.
Wir bedanken uns bei allen Hinweisgebern, die durch verantwortungsvolle Meldungen zur Sicherheit unserer Produkte beitragen.
Dokumenteninformation:
- Version: V01
- Gültig ab: 17. August 2026
- Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026
- PDF-Version: PSIRT-VDP_DE_V01.pdf
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